Empfindlicher Mangel an Kaffeeersatz
Auszug aus einem Brief an das Wirtschaftsamt Recklinghausen vom 13.01.1946: Versorgung der Bergleute mit Mangelwaren
Die Zuteilung an Kaffee- Ersatz beträgt in der Periode je Verbraucher 150 gr. Kaffee- Mehl. Das bedeutet je Tag rd. 1/2 ltr. Kaffee für den Bedarf des Bergmannes während der Schicht und zu Hause zu den Mahlzeiten. Auf einigen Zechen erhalten die Bergleute zusätzlich 1/2 Pfd. Kaffee- Mehl in der Periode. Selbst bei größter Einschränkung ist es für Bergleute, die an heißen Betriebspunkten arbeiten oder häufig Überschichten und Sonntagsschichten verfahren müssen oder als Angehörige der Gruben- bzw. Werksfeuerwehr neben ihrer normalen Arbeitsschicht zu Übungsschichten herangezogen werden oder als Arbeitskräfte der Betriebsteile ohne Sonntagsruhe, wie Maschinenzentrale, Kokerei, Kesselhaus usw. in regelmässigem Wechsel Sonntags arbeiten müssen, nicht möglich auszukommen.
Früher wurden den Zechen je 2-3 kg Kaffee- Mehl zugewiesen, mit deren Hilfe die Werksküche an Gruben- und Werksfeuerwehr sowie die Arbeiter der Betriebsteile ohne Sonntagsruhe bei außergewöhnlichen Schichten Kaffee ausgeben konnte. Die übrigen Bergleute waren auf Grund der ihnen zustehenden erhöhten Zuteilungen im Stande, sich selbst zu versorgen.
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