Uhren für manche Bergleute
Auszug aus einem Brief an das Wirtschaftsamt Recklinghausen vom 13.01.1946: Versorgung der Bergleute mit Mangelwaren
Nach der Bergpolizeiverordnung für die Steinkohlenbergwerke vom 1.Mai 1935 ist für verschiedene Gruppen von Bergleuten bei ihrer Arbeit die Einhaltung zeitlich genau festgelegter Fristen vorgeschrieben (z.B. Schießberechtigte). Dazu werden Uhren benötigt.
Ebenso sind Uhren für manche Bergleute aus sicherheitlichen und wirtschaftlichen Gründen erforderlich (z.B. Aufsichtspersonen, Förderleute). Ebenfalls ist an den verschiedensten Punkten des Betriebsablaufes in einem Steinkohlenbergwerk die Einhaltung bestimmter Zeiten notwendig, um Stockungen des Arbeitsrhytmus zu vermeiden (Seilfahrt, Zugverkehr in den Hauptförderstrecken, Maschinenbetrieb usw.).
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